werden kann (je nach Rechtslage). Eine Obduktion wird generell nur dann durchgeführt, wenn sich im Zusammenhang des Patiententodes medizinische oder rechtliche Ungereimtheiten ergeben – also generell, wenn Todeshergang und -Ursache unklar sind. In diesen Situationen wird eine Obduktion auch gegen den Willen der Angehörigen angeordnet, vor allem wenn der Verdacht auf Beihilfe vorliegt.
Bei Fällen, bei denen es sich eindeutig um einen Suizid handelt, werden Obduktionen nur aus triftigen Gründen angeordnet, zumal sie recht kostspielig sind. Solche Gründe können allerdings auch politischer Natur sein, obwohl dies seltener geschieht.
Obwohl es sich bei Obduktionen keinesfalls um Routineuntersuchungen handelt und ihre Zahl rückläufig ist, kann ihre Anordnung nie ausgeschlossen werden (O‘Connor, 2004). Im Falle eines Todkranken, der eine Überdosis der ihm nachweislich verschriebenen Menge Propoxyphen nimmt, die leere Verpackung in Reichweite des Betts liegen lässt und dazu noch einen Abschiedsbrief hinterlässt, dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Obduktion verschwindend gering sein. Falls Ihnen die Nichtnachweisbarkeit der Todesursache wichtig ist und Ihre Familie bereit ist, für Sie gegen das Gesetz zu verstoßen, ist Stickstoff Ihre einzige Option.