Auf diese Weise ist der Arzt, der die Schmerzen einer Person behandelt, rechtlich nicht verantwortlich, wenn die Person stirbt, vorausgesetzt, die Richtlinien für die Verabreichung des Medikaments wurden eingehalten und solange die primäre Absicht die Behandlung der Schmerzen der Person war. Die Verabreichung des schmerzlindernden Medikaments hat jedoch in Wirklichkeit den gewünschten Doppeleffekt bewirkt; sie hat die Schmerzen des Patienten gelindert, aber auch seinen Tod verursacht.
Die langsame Euthanasie ist ein relativ häufiges Mittel, das von Ärzten eingesetzt wird, um den Tod eines sehr kranken Patienten herbeizuführen. Allerdings werden nur wenige Mediziner ihre Beteiligung zugeben. Zu ihrem eigenen Schutz müssen die Ärzte darauf bestehen, dass ihre „Hauptabsicht“ lediglich die Schmerzlinderung war. Während Beobachter bei der unerbittlichen Erhöhung der Dosis des verabreichten Morphiums misstrauisch sein mögen, sind sie rechtlich kaum gefährdet, wenn der Arzt nicht zugibt, dass es sein Ziel war, den Tod des Patienten herbeizuführen (und nicht die Schmerzlinderung).
Es ist bedauerlich, dass diese Vorgangsweise so geheimnisvoll ist. Es wäre zweifellos hilfreich, wenn ein offener, konstruktiver Dialog zwischen Medizinern (Ärzten und Pflegern) einerseits und Patienten und Angehörigen andererseits zustande käme. Allerdings gibt es in Ländern mit einer Rechtslage, die das Beschleunigen des Todesvorgangs eines Menschen als rechtswidrig ansieht, die Schmerzlinderung jedoch völlig legal bleibt, keine Aussichten auf Änderungen.
Probleme bei der langsamen Sterbehilfe
Aufgrund bestimmter Aspekte ist die langsame Sterbehilfe als eine vergleichsweise wenig attraktive Option für Sterbewillige zu werten. Dies liegt einerseits an dem Umstand, dass der Arzt und nicht der Patient die Fäden in der Hand hat. Zwar kann der Patient um diese Art von Hilfe bitten, doch letztlich liegt die Entscheidung, ob und wann sie geleistet wird, nicht bei ihm,