auch die Verwendung von Medikamente gegen Schmerzen, Angstzustände, Übelkeit oder Verstopfung umfassen, sowie die Einschränkung medizinischer Tests oder die Bereitstellung (oder nicht Bereitstellung) geistiger und emotionaler Beratung (Siehe : https://bit.ly/34KOnUM ).
Weitere Aspekte, die in einer Patientenverfügung berücksichtigt werden können, sind Organspenden, die Ernennung einer bevollmächtigter Person (Stichwort: Vorsorgevollmacht) und allgemeine Behandlungsanweisungen, die besonders bei Bedingungen wie während der Corona Pandemie wichtig sein können, wenn einen „normale“, dauerhafte Behandlung wahrscheinlich zwecklos wäre.