• Schweizer Recht • Die Schweiz und das medizinische Modell • Die Schweizer Organisationen • Exits Programm zur Unterstützung bei der Antragstellung • Der Exit ID Service • Kosten und Rückerstattungspolitik • Nachwort: die Geschichten von David Goodall und Laura Henkel
Einführung
Es gibt weltweit nur wenige Länder, in denen Sterbehilfe und/ oder aktive Sterbehilfe derzeit erlaubt ist. Meistens (z. B. in den Niederlanden, in Belgien, in verschiedenen US-Bundesstaaten, usw.) muss man nicht nur im jeweiligen Land oder Staat ansässig sein, sondern auch ernsthaft krank sein.
Nur in der Schweiz darf man als Ausländer Sterbehilfe in Anspruch nehmen* und man kann dafür eigens aus einem anderen Land anreisen.
* 2018 wurde berichtet, dass Ausländer in den Niederlanden Sterbehilfe in Anspruch nehmen können, wenn sie bereits „eine lange und etablierte Verbindung mit einem niederländischen Arzt haben“.