Abschließende Überlegungen Der Vorgang nach dem Tod
Bei Menschen, die nicht im Krankenhaus, Hospiz oder einer sonstigen medizinischen Einrichtung sterben (sondern beispielsweise zu Hause), wird normalerweise umgehend der Notarzt geholt, nachdem sie leblos aufgefunden wurden. Wird er zu einem Sterbefall gerufen, hat der Arzt normalerweise zwei Möglichkeiten.
Scheint der Tod auf natürliche Ursachen zurückzuführen zu sein und liegt die letzte Untersuchung des Patienten durch den Arzt nicht weniger als zwei Monate zurück (dieser Zeitraum kann je nach Ort anders sein), kann er den Tod einfach feststellen und den Totenschein unter Angabe der Krankheit als Todesursache ausstellen. In diesem Fall ist nicht mit bürokratischen Komplikationen zu rechnen. Der Leichnam wird freigegeben, und die Angehörigen können Vorkehrungen für die Bestattung treffen.
Hat der Arzt jedoch Grund zur Annahme, dass der Tod nicht auf natürliche Ursachen zurückzuführen ist (also wenn er einen Suizid vermutet oder die Todesursache unklar ist), wird er zwar den Tod offiziell feststellen, aber u. U. keinen Totenschein ausstellen. Stattdessen wird eventuell der Leichenbeschauer oder die Polizei samt Gerichtsmediziner hinzugezogen. Dies ist kein Grund zur Besorgnis und wird das Begräbnis oder die Verfügung des Körpers nicht unbedingt verzögern.
Ist ein gut geschriebener Abschiedsbrief vorhanden, ist es unwahrscheinlich, dass die Polizei die Anwesenden mehr als nur zu ihrem Verhältnis zum Verstorbenen befragen wird. Diese Fragen werden gestellt, um zu bestätigen, dass die Personen, die anwesend waren, nichts mit dem Tod zu tun hatten. Hier kann ein Abschiedsbrief dabei helfen, den Tod weniger verdächtig zu machen.