wurde allerdings rasch klar, dass Cyanid hochgiftig für tierische Zellen ist. Indem es die Mitochondrien, also wesentliche Zellbestandteile, irreversibel zerstört, führt Cyanid rapid zum Zelltod. Dies führt zu einer roten Gesichtsfarbe, da der Sauerstoff im Blut nicht mehr durch die Zellen verwendet wird. Der Tod erfolgt durch Sauerstoffmangel im Gehirn.
Im Jahr 1921 wurde der Vorschlag gemacht, Blausäuregas (Cyanwasserstoff, HCN) als humane Hinrichtungsmethode einzusetzen, was u. a. zur Verabschiedung eines Gesetzes für humane Hinrichtungen („Humane Death Bill“) im US- Bundesstaat Nevada führte. Die Substanz wurde erstmals im Jahr 1924 zur Hinrichtung eines gewissen Gee Jon verwendet, und in den Gaskammern der US-Justiz wurden in den nachfolgenden Jahren und Jahrzehnten etwa 1000 Menschen mit diesem Gas hingerichtet. Bei allen Gaskammern kam die gleiche Methode zur Erzeugung von Cyanidgas zum Einsatz: Natriumcyanid-Würfel wurden in Schwefelsäure gelegt um das Gas freizusetzen, dem die Häftlinge dann ausgesetzt wurden.
Bei Cyanwasserstoff handelt es sich um eine flüchtige Flüssigkeit, die sich stabilisieren lässt und von einem Trägermaterial (z. B. Kieselgur) absorbiert werden kann. In dieser Form (Zyklon B) wurde es vor allem durch seinen Einsatz in den Gaskammern der NS-Vernichtungslager berüchtigt. Das ursprünglich als Insektengift entwickelte Granulat wurde in hermetisch versiegelten Behältern ausgeliefert und entwickelte erst beim Kontakt mit Luft Cyanidgas.
Heutzutage finden Blausäureverbindungen in zahlreichen industriellen Prozessen Verwendung. So werden etwa große Mengen an Cyanidsalzen für metallurgische Zwecke und für die Gewinnung von Gold, sowie für die Kunststoff- und Fotoindustrie produziert. Ihre toxischen Eigenschaften sind bestens bekannt und trotz ihrer weitverbreiteten Verwendung unterliegen Cyanide strengen Auflagen und sind sehr schwer zu erhalten.