In den meisten Ländern stellt die Vertuschung der Todesumstände eines Menschen zwar ein Verbrechen dar, allerdings kein besonders schwerwiegendes. So ist das Entfernen eines Exit Bags nach dem Tod des Sterbewilligen nicht annähernd so brisant wie die mögliche Unterstützung beim Anlegen des Beutels. Denn ohne Zweifel ist Unterstützung beim Anlegen eines Beutels als „Sterbehilfe“ zu bezeichnen.
Kommt die versuchte Vertuschung eines Suizids ans Licht, geben die Angehörigen oft an, sie hätten die Familienehre schützen wollen, da das Bekanntwerden des Selbstmordes ein “Fleck auf dem guten Ruf der Person” wäre.
Natürlich ist es immer schwierig zu sagen, ob es besser ist, so etwas am Schauplatz des Todes zu bekennen oder nichts zu sagen, es sei denn, man wird angeklagt. Nur die Anwesenden können beurteilen, wie die Situation am besten gehandhabt werden sollte. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die Beseitigung von Suizidspuren nicht weiter geahndet wird.
Totenschein
Nach dem Eintreffen am Sterbeort nimmt der Hausarzt normalerweise zwei Handlungen vor: als erstes stellt er den Tod fest, indem er durch einfache Untersuchungen sicherstellt, dass der Patient tatsächlich klinisch tot ist und sich nicht bloß in einem katatonischen oder komatösen Zustand befindet.
Nachdem der Tod eindeutig festgestellt wurde, stellt er den Totenschein aus. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, von denen zwei im vorliegenden Zusammenhang besonders wichtig sind: