Unabhängig von der ausgewählten Methode ist es im Allgemeinen ratsam, die Selbsttötung abends zu vollziehen. Auf diese Weise kann am nächsten Morgen ein Angehöriger oder Freund den Leichnam “finden” und anschließend den Hausarzt verständigen. Über Nacht wird die sterbewillige Person genügend Zeit gehabt haben, um friedlich zu sterben. Andere Haushaltsmitglieder können außerdem – vielleicht sogar wahrheitsgemäß – angeben, zum Sterbezeitpunkt geschlafen zu haben.
Obduktion
Falls irgendwelche Zweifel bezüglich der Todesursache bestehen, wird der Arzt einen Leichenbeschauer bestellen, und es kann eine Obduktion angeordnet werden. Als Obduktion wird die innere Leichenschau durch einen Pathologen oder Rechtsmediziner zur Feststellung der Todesursache bezeichnet. Sie besteht aus der visuellen und mikroskopischen Untersuchung der Organe und ggf. der biochemischen Analyse von Körperflüssigkeiten, Mageninhalten usw.
Im Zuge einer Obduktion sind Medikamente und Giftstoffe (auch Alkohol) im Körper toxikologisch nachweisbar. Wird eine ungewöhnliche oder schwer zu beschaffende Arznei diagnostiziert, ist mit Fragen zu rechnen, ob Hilfe bei Beschaffung, Zubereitung oder Verabreichung der Substanz geleistet wurde.
Obwohl die Erlaubnis für eine klinische Obduktion erst eingeholt werden muss und die nächsten Angehörigen (anders als bei einer gerichtsmedizinischen Untersuchung) das Recht haben, die Zustimmung zu verweigern, ist zu beachten, dass bei Vorliegen von gewichtigen Gründen oft auch ohne Zustimmung obduziert