Nach einer Sterbehilfe werden die lokalen Schweizer Behörden gerufen. Es können ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Polizei und möglicherweise ein Beamter der Gerichtsmedizin eintreffen. Diese Behörden untersuchen die Leiche.
Zu diesem Zeitpunkt muss jene Person, die zur Identifikation nach dem Tode ernannt wurde, denn Toten formell identifizieren. Sobald die Formalitäten erledigt sind, wird das Bestattungsunternehmen den Leichnam abholen. Die Asche kann ungefähr 5 Werktage nach dem Tod abgeholt werden. Alternativ kann die Asche nach Hause versendet wird.
Ein Warnhinweis über die Rückführung des Leichnams
Wenn man sich für eine Rückführung des Leichnams in das Heimatland entscheidet ( und nicht für eine Einäscherung in der Schweiz und die Verstreuung der Asche in der Natur), dann gibt es noch ein paar andere Überlegungen, die man berücksichtigen sollte.
Wenn Sie in einem Land leben, in dem Sterbehilfe illegal ist und vor allem wenn jemand im Testament des Verstorbenen genannt wird, könnte die Polizei im Heimatland eine Untersuchung über dessen Rolle beim Tod der Person eröffnen.
Dies mag zwar absurd klingen, aber solche Fälle sind bekannt, insbesondere in Großbritannien. Wer sich Sorgen macht und Angehörige oder Freunde nicht verwickeln möchte, sollte sich vielleicht eher in der Schweiz einäschern lassen. Auf diese Weise erhalten Familie oder Angehörige im Heimatland lediglich zwei Briefe per Post.