1. Der Patient muss dem Arzt bekannt sein. Allgemein lautet hier die Vorgabe, dass der Arzt in seiner ärztlichen Funktion – also nicht bloß durch sozialen Umgang – in den vergangenen zwei Monaten vor dem Tod des Patienten Kontakt mit ihm gehabt haben muss (wobei das genaue Zeitfenster je nach den örtlichen Bestimmungen variiert).
2. Der Arzt muss davon überzeugt sein, dass es sich um einen natürlichen Tod handelt.
Schon die erste dieser Voraussetzungen, nämlich das der Patient dem Arzt bekannt sein muss, kann gelegentlich zu Schwierigkeiten führen. Oft haben auch schwerkranke Patienten nur selten Kontakt mit Medizinern, sofern kein akuter Behandlungsbedarf besteht. Daher ist es u. U. gar nicht so leicht, einen Arzt zu finden, der den Totenschein direkt ausstellen kann. In Ländern, in denen der Patient dem Arzt persönlich bekannt sein muss, ist es deswegen ratsam, sich im Vorfeld des geplanten Freitods einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, indem man über echte oder fingierte Symptome wie wiederkehrendes Fieber, Atemlosigkeit oder Schmerzen beim Atmen klagt.
Wenn der Arzt dann kurze Zeit später erneut gerufen wird, ist die Diagnose einer natürlichen Todesursache nachvollziehbar. Eine Lungenentzündung wird immerhin nicht umsonst “der Freund der alten Leute” genannt.
Bei Seminaren von Exit kann der Raum meistens in zwei relativ gleichgroße Lager geteilt werden, von denen es dem einen sehr wichtig ist, welche Todesursache auf dem Totenschein vermerkt wird, und dem anderen nicht. Manche Menschen haben verständlicherweise Angst davor, als „Selbstmörder“ in Erinnerung zu bleiben. Anderen Menschen ist dies egal, da sie “ohnehin tot sein werden”.
Nimmt sich ein Mensch, der auf dem Sterbebett liegt, das