Die Rechtslage bei Sterbehilfe, Freitodbegleitung und Suizid
• Einleitung • Juristische Definitionen und Strafen • Sterbehilfe - Versuch einer Definition • Die Frage der Rechtsprechung - welche Art von Gesetz wäre wünschenswert?
• Willenserklärung und Patientenverfügungen • Fazit
Einleitung
In den meisten westlichen Länder ist Freitod an sich legal. Sterbehilfe zu leisten ist jedoch ein Verbrechen und hat teilweise erhebliche strafrechtliche Folgen. Während eine Person, die ihrem Leben eine Ende setzt, kein Verbrechen begeht, droht jemandem, der ihr beisteht, unter Umständen eine langjährige Haftstrafe. In einigen skandinavischen Ländern (in denen es keine Gesetze gibt, die Sterbehilfe ausdrücklich verbieten), kann die Hilfeleistung als Totschlag oder sogar als Mord geahndet werden (https: // bit.ly/rtdsweden).
Man muss sich klar machen, was dies bedeutet - in diesem Fall stellt die Beihilfe zu einer legalen Handlung einen Straftatbestand dar. In westlichen Rechtssystemen ist dies vermutlich ein Unikum. Daher ist große Vorsicht geboten, wenn man in die Planung des Freitodes einer anderen Person einbezogen wird,