Der Versuch, ein sanftes Mittel im Sinne des vorliegenden Buches herzustellen, birgt erhebliche rechtliche Risiken, darunter Gefängnisstrafen oder Geldbussen von bis zu einer halben Million AUD. In den meisten westlichen Ländern gibt es unzählige Gesetze, welche die Herstellung, den Besitz, den Verkauf und die Einführung von bestimmten Betäubungsmitteln oder Psychopharmaka zu einer Straftat machen.
Das konkrete Strafmaß hängt von der Menge des Medikaments ab, reicht aber im Allgemeinen von zwei Jahren Freiheitsentzug samt Geldstrafe bis hin zu einer lebenslangen Haftstrafe. Im Fall des “Peanut”-Projekts kam zusätzlich die Frage auf, ob die Hinterbliebenen Teilnehmer sich der rechtswidrigen Sterbehilfe schuldig machen würden, falls ein Workshop-Teilnehmer durch Einnahme des dort hergestellten Narkotikums zu Tode käme.
Im Bewusstsein dieses heiklen juristischen Sachverhalts einigten sich alle Teilnehmer zu Beginn des Workshops ausdrücklich darauf, nur so viel von der Substanz herzustellen, wie für den persönlichen Gebrauch erforderlich war. Das Mittel würde also weder für Dritte noch zum Weiterverkauf hergestellt werden. Dies hieß konkret: niemand würde sich mehr als 10 g des hergestellten Barbiturats (entspricht der tödlichen Dosis) aneignen dürfen, und darüber hinausgehende Mengen würden vernichtet werden.
Der chemische Prozess
Die Verfahren zur Herstellung von Barbituraten sind seit langer Zeit bekannt. Barbiturate sind Derivate der Barbitursäure, die erstmals im Jahr 1864 von Johann Friedrich Wilhelm Adolf von