Wenn Sie den Erwerb von Nembutal im Ausland erwägen, muss Ihnen klar sein, dass die Einfuhr in Ihr Heimatland mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Wenn Sie das Medikament dennoch einführen, verstoßen Sie also gegen geltendes Recht.
Je nach der örtlichen Gesetzgebung variiert das Strafmaß für die Einfuhr von Nembutal. Die Strafe für die Einfuhr einer einzigen Flasche Nembutal könnte ein Bußgeld, ein Schuldspruch oder sogar eine Freiheitsstrafe sein. Werden größere Mengen eingeführt, könnte der Fall bis vor ein Strafgericht gehen.
Allgemein richtet sich die Einschätzung des Strafmaßes durch die Grenzbehörden nach der Menge und Reinheit der einfuhrbeschränkten Substanz (z. B. Nembutal), die importiert wird. Das Strafmaß hängt nämlich davon ab, wie die zuständigen Behörden die Menge an eingeführter Substanz interpretieren: ist es genug, um eine „kommerzielle“ oder „handelbare“ Menge darzustellen? In manchen Ländern könnte die „handelbare“ Menge Nembutal (d. h. die Menge, welche die Einführung der Substanz zu einer schweren Straftat macht) bereits bei 200 g liegen, in anderen Ländern erst bei 500 g.
Folglich kann bereits jede Person, die eine Flasche Nembutal importiert, strafrechtlich belangt werden. Ein im Grunde geringfügiger Verstoß gegen die Einfuhrbestimmungen kann zudem zu einer schweren Straftat werden, wenn Sie den Zollbehörden gegenüber angeben, Sie hätten das Medikament nicht für den Eigenbedarf, sondern für eine dritte Person besorgt. In diesem Falle geben Sie quasi zu, illegal mit Drogen zu handeln.