Gesetz vereinbar ist, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befindet. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte zuvor die Erlaubnis zum Erwerb abgelehnt. Seit dem Urteil sind beim BfArM ( http://www.bfarm.de ) viele Anträge auf eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital eingetroffen. Doch der Staat weigert sich, das Urteil zur Sterbehilfe umzusetzen Siehe dazu: https://bit.ly/2C6KmxG
In Österreich sind aktive Sterbehilfe, Beihilfe zur Selbsttötung und Assistierter Suizid illegal und können Haftstrafen von bis zu 5 Jahren als Folge haben.
In der Schweiz, wie bereits erwähnt, ist die Beihilfe zur Selbsttötung legal, solange keine «egoistische Motive vorliegen»
Strafen können, je nach Gerichtsbarkeit und Land, von fünf Jahren bis zu lebenslanger Haft (z.B. Australien). In Großbritannien (und Kanada) beträgt die Strafe bis zu 14 Jahren.
Im Jahre 2009 erließ der britische Generalstaatsanwalt Keir Starner neue Richtlinien zur Sterbehilfe, nachdem die an multiple Sklerose leidende Aktivistin Debbie Purdy eine erfolgreiche Kampagne zur Rechtsklärung gestartet hatte.
In den USA ist Sterbehilfe in etwas mehr als der Hälfte aller Bundesstaaten gesetzeswidrig, und die übrigen Bundesstaaten behandeln den Tatbestand ähnlich wie Mord oder Totschlag. Das Strafmaß ist je nach Bundesstaat unterschiedlich.
Im US-Staat Michigan war der inzwischen verstorbene Dr. Jack Kevorkian wegen der Beihilfe zum Suizid seines unheilbar kranken Patienten Thomas Youk beinahe zehn Jahre lang inhaftiert. Im März 1999 wurde Dr. Kevorkian wegen Mordes