Wünsche erfüllt, und in Ländern auf der ganzen Welt fanden fundamentale Verfassungsänderungen statt. Die Charta der Verein- igten Nationen von 1945 erklärte die Gleichberech- tigung von Mann und Frau zu einem fundamentalen Menschenrecht, und das UN- Übereinkommen zur Besei- tigung von jeder Form der Diskriminierung der Frau von 1979 begleitete eine erdbe- benartige Veränderung des Verhaltens (und tatsächlich des Gesetzes) in allen UN-
Mitgliedsstaaten, in denen Frauen nun die gleichen Rechte wie Männer haben. Jedoch, zeigen Statistiken, dass in Wahrheit die abso- lute Gleichberechtigung von Mann und Frau immer noch nicht erreicht wurde. Auch wenn der Anteil der berufstätigen Frauen in der ganzen EU in den letzten Jahren von 52 % auf 59 % gestiegen ist, wird geschätzt, dass Frauen weiterhin im Durchschnitt fast 18 % weni- ger als Männer verdienen. Und es scheint, dass es weit-
erhin eine gläserne Decke gibt – laut den neuesten Zahlen sind nur 14 % der Vor- standsmitglieder der FTSE- 100-Unternehmen Frauen. Eines der Hauptprobleme, die angegangen werden müssen, ist laut Anjali Bhard- waj von Women in Technolo- gy der Umgang mit der beru- flichen Auszeit, die Frauen oft machen, um Kinder zu bekommen. „Wenn eine Frau wieder in den Beruf ein- steigt, nachdem sie ein Kind bekommen hat, muss sie bisweilen umschulen“, erklärt
Absolventenprofil Mariwi Zegarra
Mariwi Zegarra ist Absolventin der Universidad del Pacifico in Lima, Peru. Sie trat 2005 eine
Absolventenprofil Julia Freudenber
Julia Freudenber, eine Kundenbetreuerin bei Unilever in Hamburg, arbeitet