Recht
Ja, die bisher geltende Schweigepflicht von Notaren soll gelockert werden. Wie, ist allerdings noch nicht im Detail geklärt. Leider wird die Änderung auch nicht, wie von uns gefordert, im Gesetz aufgenommen, sondern in eine gesonderte Verordnung. Sie soll zeitgleich mit dem Gesetz im Dezember veröffentlicht werden und im Januar 2020 in Kraft treten. Bei bestimmten Verdachtsmomenten dürfen Notare dann künftig wohl eine Meldung machen, ohne dass sie die Schweigepflicht verletzen. Voraussichtlich wird es eine Art Katalog geben, bei welchen Anhaltspunkten sie verstärkt prüfen und melden müssen. Das Problem ist jedoch oft ein anderes.
Welches?
Einerseits läuft wohl viel über Personen, die so gerade eben aus der Sphäre der Prüfebene herausfallen. Keine nahen Verwandten zum Beispiel, sondern nur sehr ferne Verwandte
oder auch ein Freund der Familie. Wie soll man prüfen, ob es sich um eine nahestehende Person handelt? Oder es sind bezahlte Strohleute. Hier hat das System klare Grenzen. Auch haben Notare heute kaum noch Einblick in die Finanzströme, weil es fast keine Anderkonten mehr gibt. Ich halte darum die Banken bei der Bekämpfung der Geldwäsche grundsätzlich für wichtiger als die Immobiliengesellschaften und Notare. Andererseits stufen viele Notare Transaktionen im EU- Bereich in der Regel als Fall der einfachen Sorgfaltspflicht ein, weil sie kein hohes Risiko unterstellen. Bei einem einfachen Fall muss aber kaum noch etwas geprüft werden. Das ist meiner Meinung nach gerade bei Ländern wie Zypern ein Fehler. Dort fließen sehr viele internationale Gelder über Anwaltskanzleien, darum müssten zumindest die normalen Sorgfaltspflichten angewendet werden und nicht nur die einfachen. Wir würden uns wünschen, dass der Gesetzgeber das noch mit aufnimmt, zumindest ab gewissen Wertgrenzen. Leider ist das bisher nicht erfolgt.
Welche Änderungen sind Ihrer Meinung nach eher unsinnig?
Dass der Blick ins Transparenz-Register künftig verpflichtend ist. Denn das Register, in dem die wirtschaftlich Berechtigten der Firmen stehen, ist nicht rechtsverbindlich, wie beispielsweise das Handelsregister. Man darf sich also nicht sicher sein, dass die Angaben stimmen. Anders ausgedrückt: Diese Verpflichtung ist eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, denn ich muss die Angaben trotzdem noch einmal anhand der vorhandenen Dokumente überprüfen. Das ist paradox. Bedauerlich ist auch, dass man sich registrieren und dafür bezahlen muss, auch wenn die Einsicht in das Register nicht mehr zu begründen ist. Ein kleiner Lichtblick in Sachen Qualität: Verpflichtete müssen immerhin melden, wenn sie Unstimmigkeiten
Markus Henn, WEED
erkennen, und Unternehmen müssen mehr nachforschen, wem sie wirklich gehören.
Was fehlt komplett?
Ein Bargeldverbot. Immobiliengeschäfte sollten nicht mehr in bar bezahlt werden dürfen, zumindest ab einer bestimmten Summe. Wer mit einem Koffer voller Geldscheinen kommt, muss abgewiesen werden.
Werden denn Immobilienkäufe überhaupt in bar abgewickelt?
Das ist schwer zu sagen. Im Rahmen meiner Analyse ist es mir nicht gelungen herauszufinden, ob Bargeldzahlungen im Immobilienbereich eine nennenswerte Rolle spielen. Einige Marktteilnehmer sagen, es werde viel bar bezahlt, allerdings habe ich dafür keine überzeugenden Belege gefunden. Andere wiederum sagen, es werde nur sehr wenig gemacht. In der Studie der Universität Halle- Wittenberg beispielsweise wurden Makler gefragt, ob sie schonmal ein Angebot in bar bekommen haben. 13 Prozent antworteten mit ja. Aber das sind nur Angebote. Ob es auch wirklich zum Geschäft kam, weiß man nicht.
Das Gespräch führte Astrid Lipsky
Quintessenz Q3 | 2019
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Foto: Patrizia Savarese/Getty Images
Foto: WEED
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