„Das System hat klare Grenzen“ Was das neue Geldwäschegesetz bringt
Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Immer noch werden Milliarden von Euro aus kriminellen Quellen über den Immobiliensektor reingewaschen. Schafft das neue Geldwäschegesetz Abhilfe?
Markus Henn, Referent für Finanzmärkte bei der unabhängigen Nichtregierungsorganisation WEED - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung, sowie Autor der Studie „Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland“, über die neuen Regelungen, mit denen die 5. EU- Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
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Herr Henn, erst seit 1993 ist Geldwäsche in Deutschland eine Straftat. Auslöser war damals die erste Europäische Geldwäscherichtlinie. Nun ist bereits die 5. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen und muss bis Anfang Januar 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden. Was ändert sich künftig für die Immobilienwirtschaft?
Die Richtlinie wird weitgehend übernommen. Eine der wichtigsten Änderungen im Immobilienbereich gibt es bei den Verpflichteten: Künftig müssen auch Mietmakler einen Verdacht der Geldwäsche bei der
Financial Intelligence Unit (FIU) melden, wenn die Monatsmiete über 10.000 Euro liegt. Bisher waren Immobilienmakler nur beim Kauf von Objekten dazu verpflichtet. Außerdem müssen Gerichte bei der Zwangsversteigerung von Immobilien künftig ebenfalls Verdachtsfälle melden.
Gibt es auch Änderungen für Notare? Bisher wurde die niedrige Meldezahl dieser Berufsgruppe ja vor allem damit begründet, dass sie wegen ihrer beruflichen Schweigepflicht gar nicht jeden Verdacht melden dürfen, sondern nur, wenn sie wirklich von einer Geldwäsche wissen.
Quintessenz Q3 | 2019
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