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Allgemeine Geschäftsbedingungen


a) dem Käufer die Rechte zu beschaffen, um solche Waren weiter nutzen zu können,


b) solche Waren so zu ersetzen oder zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden, soweit dadurch die Funktionalität nicht beeinträchtigt wird. Gelingt Novar dies nicht innerhalb einer vom Käufer zu setzenden ange- messenen Frist, so ist der Käufer zur Rückgabe solcher Waren und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich 20% jährlicher Wertminderung ab Versanddatum berechtigt.


8.4 Dieser Artikel 8 stellt abschließend die Rechte des Käufers für tatsächliche oder behauptete Verletzungen von Schutz- rechten dar. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe von Artikel 11 (Haftungsbegrenzung).


9 SOFTWARE


9.1 Die Nutzung von Software, die separat geliefert wird oder die in gelieferten Waren installiert ist, unterliegt den folgenden Bedingungen, sofern nicht der Software ein separater Soft- ware-Lizenzvertrag beigefügt ist.


9.2 Unter der Bedingung der Einhaltung dieser AGB durch den Käufer räumt Novar dem Käufer ein persönliches, beschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht am Objekt- code der Software ausschließlich für interne Zwecke des Käufers ein. Die Lizenz ist auf die jeweiligen Waren beschränkt, die in der Bestellung des Käufers, Angebot oder Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Es ist keine andere Nutzung gestattet.


9.3 Novar behält (oder gegebenenfalls Novars Lieferanten behalten) alle Rechte und das Eigentum an sämtlicher gelie- ferter Software. Software beinhaltet stets vertrauliche und proprietäre Informationen und Novars Eigentum hieran umfasst unter anderem alle Rechte an Patenten, Marken und Geschäftsgeheimnissen.


9.4 Der Käufer wird nicht versuchen, die Software ohne schrift- liche Zustimmung von Novar zu übertragen, unterzulizen- zieren oder die Software weiterzugeben, sofern dies hierin nicht ausdrücklich gestattet ist. Der Käufer wird diese Soft- ware nur vervielfältigen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung notwendig ist. Der Käufer darf Sicherheitskopien nur im notwendigen Umfang anfertigen. Der Käufer wird diese Software auch nicht veröffentlichen, verteilen oder sonst wie Dritten zugänglich machen (sofern Novar dies nicht schriftlich genehmigt) oder eine unautorisierte Nut- zung der Software gestatten. Der Käufer ist zu einer Dekom- pilierung der Software nur in den Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt. Der Käufer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen nur im Rahmen des § 69 c Nr. 2 UrhG berechtigt.


9.5 Novar kann diese Lizenz kündigen, wenn der Käufer wesent- liche Bestimmungen dieser AGB verletzt. Die Lizenz für Software, die als Teil von Waren geliefert wird, darf auf Dritte nur im Rahmen des Weiterverkaufes übertragen werden.


9.6 Sondersoftware wird, sofern nichts anderes vereinbart wird, auf der Grundlage der aktuellen Softwareversion erstellt. Sondersoftware ist generell von der Pflege und Weiterent- wicklung durch Novar ausgeschlossen, es sei denn Novar hat schriftlich etwas anderes vereinbart.


10 GEWÄHRLEISTUNG


10.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Novar nur auf Grundlage der folgenden Gewährleistungsbedingungen anstelle jeder anderen Gewährleistung oder Garantie. Weiter gehende Forderungen sind ausgeschlossen. Insbesondere (soweit nicht anders schriftlich vereinbart) übernimmt Novar keine Gewährleistung dafür, dass die Waren für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind, der von dem vom Hersteller vorgesehenen Zweck abweicht.


10.2 Sofern nicht ausdrücklich hierin anderweitig geregelt, gewährleistet Novar, dass Waren in allen wesentlichen Punkten frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sind und dass sie den anwendbaren Spezifikationen und/oder Zeichnungen entsprechen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Lieferung der Waren. Die Gewährleistung von Ersatzteilen ist auf 12 Monate ab Lieferung begrenzt.


10.3 An Novar gemäß Artikel 4.6 zurückgesandte mangelhafte Waren werden, nach Wahl von Novar, repariert oder ersetzt und auf Kosten von Novar mit der günstigsten Versandart zurückgesandt. Die Kosten der Versendung an Novar trägt der Käufer. Gelingt Novar die Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Käufer zu setzenden angemessenen Frist, so ist der Käufer zur Rückgabe der betreffenden Waren und Rück- erstattung des Kaufpreises abzüglich 20 % jährlicher Wert- minderung ab Lieferdatum berechtigt. Das Vorstehende stellt die abschließenden Rechte des Käufers bei Mängeln dar. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe von Artikel 11 (Haftungsbegrenzung).


10.4 Der Käufer hat auf Anfrage Novar ausreichend Gelegenheit zur Prüfung einer Beanstandung zu geben, insbesondere Novar beschädigte Waren und ihre Verpackung zur Inspek- tion zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, ist Novar von der Mängelhaftung befreit. Waren, die ohne zuvor von Novar erhaltene Autorisierungsnummer zurückgesandt werden, werden nicht zurückgenommen.


10.5 Bei Verschleiß/Verbrauchsteilen oder auswechselbarem Zubehör gelten Verschleiß oder Verbrauch nicht als Mangel. Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn der Mangel oder Schaden aus oder im Zusammenhang mit der Installation, Kombination mit anderen Teilen und/oder Produkten, Veränderung oder Reparatur von Waren, die nicht von Novar durchgeführt wurde, oder aus Handlungen, Unterlassungen, unsachgemäßem Gebrauch oder Fahrläs- sigkeit des Käufers resultieren.


10.6 Für reparierte oder ersetzte Waren gilt die Gewährleistung für den Rest der nicht genutzten Gewährleistungsdauer oder für 90 Tage ab Versendung, je nachdem welcher Zeitraum länger ist.


10.7 Der Käufer muss sicherstellen, dass die Waren für die jewei- lige Benutzung geeignet sind.


10.8 Software, die separat geliefert wird oder in gelieferten Waren installiert ist und unter Gewährleistung von Novar stehenden Produkten benutzt wird, wird auf einem Medium geliefert, das bei normaler Nutzung für den Gewährleistungszeitraum der Hardware und/oder des Systems frei von Material- oder Verarbeitungsmängeln ist. Bei Mängeln der Software stehen dem Kunden während dieses Zeitraums die Rechte gemäß Artikel 10.3 zu. Außer wenn in einem separaten Software- Lizenzvertrag anders festgelegt, wird keine weitere Gewähr- leistung für Software übernommen.


10.9 Wenn Novar Dienstleistungen erbringt, einschließlich Schu- lungen, Unterstützung bei Konfiguration und Installation von Waren, dann wird Novar diese gemäß der jeweils marktüb- lichen Praxis zu den jeweils geltenden Novar-Stundensätzen erbringen. Novar wird im Falle von durch den Käufer zu Recht und unverzüglich gerügten fehlerhaften Dienstlei- stungen die Dienstleistung erneut durchführen oder/und berichtigen. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt Novar keine Haftung für Ansprüche, die aus diesen Dienstlei- stungen entstehen.


10.10Novar verspricht oder gewährleistet in keinem Fall, dass die Waren nicht verändert oder umgangen werden können oder dass die Waren Personen- oder Sachschäden, Einbruch, Raub, Feuer oder andere Schäden vermeiden werden oder dass die Waren eine angemessene Warnung oder Schutz bieten. Dem Käufer ist bekannt, dass ein korrekt installierter Alarm nur das Risiko von Einbruch, Raub, Feuer oder anderen Ereignissen ohne einen solchen Alarm vermindern kann, dieser aber weder eine Versicherung noch eine Garantie dafür ist, dass diese Ereignisse nicht eintreten werden oder dass es nicht zu Personen- oder Sachschäden kommt.


10.11Diese Gewährleistungen gelten nur zugunsten des Käufers und sind nicht abtret- oder übertragbar.


11 HAFTUNGSBEGRENZUNG


11.1 Novar haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von sich, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Soweit Novar kein Vorsatz zur Last fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden.


11.2 Novar haftet ferner im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Novar, seine gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei Über- nahme einer Garantie. Im letzteren Fall richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung.


11.3 Novar haftet ferner bei der schuldhaften Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf durch Novar, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit Novar kein Vorsatz zur Last fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


11.4 Novar haftet ferner in Fällen zwingender gesetzlicher Haf- tung, bspw. nach dem Produkthaftungsgesetz.


11.5 Der Käufer wird Novar von Forderungen, Schäden und Kosten, die gegen Novar gemacht werden bzw. Novar ent- stehen in Bezug auf die Kombination oder Benutzung der Waren mit inkompatiblen Peripheriegeräten, die mit den Waren verbunden sein können, oder in Bezug auf andere Fälle, wenn Novar gemäß diesen AGB nicht haftbar wäre, freistellen.


11.6 Im Übrigen ist die Haftung von Novar – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.


11.7 Der Käufer wird Novar, sofern er Novar nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unver- züglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Käufer hat Novar Gelegenheit zur Untersuchung des Schadensfalls zu geben.


12 EMPFEHLUNGEN


Von Novar bezüglich der Nutzung, des Designs, der Anwen- dung oder des Betriebs der Waren erteilte Empfehlungen oder gewährte Unterstützung stellen keine Zusicherungen oder Garantien irgendeiner Art dar. Solche Informationen werden vom Käufer auf eigenes Risiko verwertet, ohne jegliche Haftung durch Novar. Der Käufer ist dafür verant- wortlich, die Tauglichkeit der Waren für die Nutzung in der/den Anwendung/-en des Käufers festzustellen. Soweit keine gesetzliche Hinweispflicht besteht, begründet das Unterlassen von Empfehlungen oder Unterstützung eben- falls keine Haftung von Novar.


13 GESETZE


13.1 Der Käufer wird alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Satzungen jeder zuständigen Behörde in jedem betrof- fenen Land, unter anderem die Gesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder, die die Einfuhr oder die Ausfuhr der von Novar gelieferten Waren regeln, einhalten und wird alle erforderlichen Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit einer späteren Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung und der Nutzung aller von Novar gekauften, lizenzierten und gelieferten Waren, Technologien und Software einholen. Sofern nicht ander- weitig schriftlich vereinbart, sichert der Käufer zu, dass er die Waren nicht für eine mit nuklearer Spaltung oder Verschmelzung im Zusammenhang stehende Tätigkeit, für eine Benutzung oder Handhabung von nuklearem Material oder für nukleare, chemische oder biologische Waffen nutzen oder durch Dritte nutzen lassen wird.


13.2 Auf Grundlage dieser AGB von Novar gelieferte Waren und Dienstleistungen werden unter Einhaltung aller anwend- baren Gesetze und Regelungen der Bundesrepublik Deutschland hergestellt und geliefert. Der Käufer bestätigt, dass er sicherstellen wird, dass alle Waren ordnungsgemäß installiert und gemäß den geltenden Sicherheitsbestim- mungen benutzt werden, und der Käufer wird Novar von sich aus diesen Vorschriften oder in sonstiger Weise sich aus der Lieferung durch den Käufer oder der Benutzung der Waren durch Dritte ergebenden Kosten, Forderungen, Klagen und Haftungen freistellen, es sei denn, dass der Käufer dies nicht zu vertreten hat.


14 AUSSCHLUSS DER AUFRECHNUNG


Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen einen von Novar gegen- über dem Käufer oder seinen Konzerngesellschaften fällig gewordenen oder fällig werdenden Betrag aufrechnen.


15 WEEE


15.1 Die Preise beinhalten keine Kosten für das Recycling der Waren gemäß der europäischen WEEE-Richtlinie 2002/96/EC, und solche Kosten können den Preisangeboten hinzugerechnet werden.


15.2 Sofern gemäß vorstehendem Artikel 15.1 kein Aufschlag vorgenommen wurde und wenn die Bestimmungen der in einem örtlichen Rechtssystem implementierten WEEE- Richtlinie 2002/96/EC für Waren gelten, so liegt mit Aus- nahme von Waren, die per Novar-Katalog für Verbraucher bestimmt sind, die Finanzierung und Organisation der Besei- tigung der Elektro- und Elektronik-Alt-/-Schrottgeräte in der Verantwortung des Käufers, der hiermit Novar von solchen Haftungen freistellt. Der Käufer wird die Sammlung, die Verarbeitung und das Recycling der Waren unter Einhal- tung aller anwendbaren Gesetze und Regelungen abwickeln und wird diese Verpflichtung an den Endverbraucher der Waren weitergeben. Die Nichteinhaltung dieser Verpflich- tungen durch den Käufer kann zu der Anwendung von strafrechtlichen Sanktionen gemäß den örtlichen Gesetzen und Regelungen führen.


16 ANWENDBARES RECHT


Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die UN-Konvention über Verträge über den internationalen Warenkauf, 1980, und deren Nachfolger finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist das für den Sitz von Novar zuständige Gericht.


17 FREISTELLUNG


Der Käufer wird Novar von allen Kosten und Schäden, ein- schließlich Anwaltskosten, freistellen, die Novar aus einer tatsächlichen oder drohenden schuldhaften Verletzung dieser AGB entstehen.


18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN


18.1 Die Parteien können während der Leistungserbringung oder der Ausführung der Lieferung vertrauliche Informationen austauschen. Alle vertraulichen Informationen verbleiben im Eigentum der herausgebenden Partei und müssen von der empfangenden Partei für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Übergabe vertraulich behandelt werden. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die


a) zum Zeitpunkt der Übergabe öffentlich bekannt sind oder später ohne Beteiligung des Empfängers öffentlich bekannt werden,


b) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Übergabe ohne unrechtmäßige Handlung bekannt sind,


c) der Empfänger von einem Dritten ohne dieser Regelung ähnliche Beschränkungen empfangen hat, oder


d) vom Empfänger unabhängig hiervon entwickelt wurden. Jede Partei behält das Eigentum an ihren vertraulichen Informationen, einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechte, Warenzeichen und Geschäftsgeheim- nisse. Ein Empfänger von vertraulichen Informationen darf solche vertraulichen Informationen ohne die vorhe- rige schriftliche Zustimmung der herausgebenden Partei nicht an Dritte weitergeben, wobei Novar vertrauliche Informationen an mit Novar im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen, an ihre und deren Ange- stellten, Führungskräfte, Berater, Vertreter und Zeit-/Leih- kräfte weitergeben darf.


18.2 Diese AGB (einschließlich schriftlicher Nebenvereinba- rungen) enthalten sämtliche zwischen den Parteien getrof- fenen Absprachen hinsichtlich der Lieferung der Waren und Erbringung der Dienstleistungen und ersetzen alle vorange- gangenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.


18.3 Der Käufer darf Rechte und Pflichten hieraus ohne die vor- herige schriftliche Zustimmung von Novar nicht übertragen. Novar kann ihre Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne die Zustimmung des Käufers als Unterauftrag weiter- geben. Hierin nicht enthaltene und ausdrücklich niederge- legte Erklärungen, Gewährleistungen, Handlungsweisen oder Handelsbräuche sind für Novar nicht bindend.


18.4 Die Überschriften dienen nur der Erleichterung der Bezu- gnahme und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder die Auslegung dieser AGB.


18.5 Das Unterlassen von Novar, Regelungen dieses Vertrages durchzusetzen, stellt keinen Verzicht dar, auch nicht für die Zukunft.


18.6 Für den Fall, dass festgestellt wird, dass eine Regelung dieses Vertrages gesetzeswidrig, ungültig oder nicht durch- setzbar ist, wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. In diesen Fällen soll dem Vertrag eine Regelung hinzugefügt werden, die der ursprünglichen in ihren Bestimmungen so weit wie möglich entspricht.


18.7 Bestimmungen, die gemäß ihrem Sinn auch nach Kündi- gung, Stornierung oder Fertigstellung der Lieferung des Käufers Anwendung finden sollen, gelten fort.


18.8 Alle Übertragungs- und Schreibfehler unterliegen der Korrektur.


18.9 Diese AGB gewähren keine Rechte an Dritte. 19 SPRACHE


Im Falle von Widersprüchen mit lediglich zur Information des Käufers zur Verfügung gestellten Übersetzungen dieser AGB gilt allein die deutsche Version.


Juli 2010 499


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