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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften


g) Da Beilagen maschinell eingelegt werden, übernimmt der Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt an- geliefert werden. Bei der Abnahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl nicht kontrolliert werden, die Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet daher keine Bestätigung der Stückzahl.


h) Für die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche auf Grund eines Auftrages eines Kaufmannes ist Freiburg. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt unbekannt ist. Bitte beachten Sie die gesonderten Hinweise im Rahmen des Tarifes.


Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen


a) Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Druckunterlagenübermittlung per ISDN“ in dieser Preisliste und unsere aktuell gültigen Richtlinien für die Auftragsabwicklung bei Anlieferung von Druckunterlagen als Filme oder digitalisierte Daten), führen zu keinem Preisminderungsanspruch.


b) Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadens- quellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. – begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellendem Verlag Schäden ent- standen sind.


c) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. d) Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollstän- digkeit und Richtigkeit zu überprüfen.


e) Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.


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