43c/CaConf/Briefing - Seite 2 -
ein/e Vertreter/in junger Verkehrsbeschäftigter der Sektion, die/der Mitglied des Sektionsaus- schusses und des ITF-Ausschusses Junge Arbeitnehmer/innen in der Verkehrswirtschaft ist; sowie
sechs Mitglieder des Sektionsausschusses, die nicht auf den Regionalkonferenzen gewählt wurden.
5.2. Die Durchführung der Wahl erfolgt auf der Grundlage einer einfachen Mehrheit, wonach die Kan- didatin/der Kandidat (oder Kandidat/innen) mit der höchsten Stimmzahl gewählt ist. Die Wahlen werden wie folgt durchgeführt:
i) ii) iii) iv) v) Unterbreitung von Wahlvorschlägen für das Amt der/des Vorsitzenden; Unterbreitung von Wahlvorschlägen für das Amt der/des stellvertretenden Vorsitzenden;
Unterbreitung von Wahlvorschlägen für das Amt der Vertreterin der Sektion Zivilluftfahrt für weibliche Verkehrsbeschäftigte, die dann der Konferenz für Arbeitnehmerinnen in der Verkehrswirtschaft vorgelegt werden;
Unterbreitung von Wahlvorschlägen für das Amt der Vertreterin/des Vertreters der Sektion Zivilluftfahrt für junge Verkehrsbeschäftigte, die dann der Konferenz für junge Verkehrsbe- schäftigte vorgelegt werden.
Unterbreitung von Wahlvorschlägen für die sechs zusätzlichen Mitglieder des Sektionsaus- schusses.
5.3 Wenn es für eines der oben genannten Wahlämter mehr als eine/n Kandidatin/Kandidaten gibt, wird eine geheime Abstimmung unter allen der Sektion Zivilluftfahrt angeschlossenen Gewerk- schaften stattfinden. Bei der Abstimmung werden Stimmzettel benutzt, die nach Maßgabe von Artikel XIV, Abs. (8) der ITF-Satzungen auf Grundlage der von den einzelnen Gewerkschaften in der Sektion Zivilluftfahrt angemeldeten Zahl beitragszahlender Mitglieder vorbereitet wurden.
5.4
Dem Sektionsausschuss gehören die Amtsträger/innen der Sektion, die Vertreterin der Sektion Zivilluftfahrt für weibliche Verkehrsbeschäftigte, der/die Vertreter/in der Sektion Zivilluftfahrt für junge Verkehrsbeschäftigte und die regionalen Amtsträger/innen an. Letztere werden mit Ausnah- me Nordamerikas im Rahmen von Regionalkonferenzen gewählt. Daher werden die angeschlosse- nen nordamerikanischen Luftverkehrsgewerkschaften gebeten, der Konferenz ihre Vertreterin/ ihren Vertreter mitzuteilen.
5.5 Die gewählten regionalen Amtsträger/innen sind:
Afrika/Arabische Welt Vorsitzender (Afrika)
Vorsitzender (Arabische Welt)
Asien/Pazifik Vorsitzender
Europa (ETF-Sektion Zivilluftfahrt) Vorsitzender
Lateinamerika/Karibik Vorsitzender
5.6
5.7 5.8
Zeleke Mena (TCWTUIF, Äthiopien) Abdullah Al-Hajiri (KAC, Kuwait)
George Abraham (AEIG, Indien) Enrique Carmona (FSC-CCOO, Spanien) Ricardo Frecia (AAA, Argentinien)
Darüber hinaus nehmen die Vorsitzenden der Untergruppen der Sektion (Ausschuss Bodenperso- nal, Ausschuss Kabinenpersonal, Ausschuss Flugsicherungsdienste) an den Sitzungen des Sektions- ausschusses Zivilluftfahrt teil.
Die Delegierten sind gebeten, die Wahlen für die in Abschnitt 5.1 dargelegten Ämter durchzuführen.
Die Delegierten sind ferner gebeten, die in Abschnitt 5.4 dargelegte Zusammensetzung des Sektions- ausschusses Zivilluftfahrt zuzüglich der sechs weiteren Ausschussmitglieder und der Vorsitzenden der Untergruppen der Sektion Zivilluftfahrt zu genehmigen.
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